Leistung

Unfallgutachten

Das Unfallgutachten ist die Grundlage Ihrer gesamten Schadenregulierung. Es hält beweissicher fest, welcher Schaden entstanden ist, was die Instandsetzung kostet und welche Ansprüche Ihnen darüber hinaus zustehen.

Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach BesichtigungBei Fremdverschulden Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung

Das ist enthalten

  • Reparaturkosten auf Basis Herstellervorgaben und regionaler Stundenverrechnungssätze
  • Merkantile Wertminderung mit nachvollziehbarer Herleitung
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert bei wirtschaftlichem Totalschaden
  • Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Umfangreiche Fotodokumentation und Vorschadenprüfung

Wer bezahlt das Gutachten?

Bei unverschuldetem Unfall und klarer Haftungslage trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens. Sie treten in der Regel nicht in Vorleistung.

Warum nicht der Prüfdienst der Versicherung?

Der Prüfdienst arbeitet im Auftrag des Schädigers. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – und damit auf eine vollständige Erfassung aller Schadenpositionen.

Was Sie mitbringen sollten

Fahrzeugschein, Unfallbericht oder Aktenzeichen der Polizei, Daten des Unfallgegners sowie Angaben zu Vorschäden und Reparaturen.

Schaden am Fahrzeug? Wir sind meist innerhalb von 24 Stunden vor Ort.

Rufen Sie an oder schicken Sie uns kurz die Eckdaten – wir sagen Ihnen ehrlich, welches Gutachten Sie brauchen.